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Flugnavigation

Auf den folgend untergeordneten Seiten möchte ich einen Einblick in die Grundlagen der Flulgnavigation geben.

Definition der Flugnavigation:
Die Flugnavigation ist die Lehre von Hilfsmitteln und Verfahren, die es dem Piloten ermöglichen, ein Flugzeug auf dem möglichst kürzestem und sicherstem Weg von einem Ort zum anderen zu führen.

Hier die verschiedenen Arten der Navigation:

1. Sichtnavigation (Visual Navigation)
2. Koppelnavigation (Dead Reckoning Navigation)
3. Funknavigation (Radio Navigation)
4. Astronomische Navigation (Astronomical Navigation)
5. Doppler-Navigation (Doppler-Navigation)
6. Trägheitsnavigation (Inertial Navigation System)
7. Barometrische oder Druckflächennavigation (Pressure Pattern Flying)
8. Satellitennavigation (Global Navigation Satellite System)

Die vorstehenden Navigationsarten werden in zwei Hauptgruppen eingeteilt:
Koppelverfahren = 2, 5, 6, 7 Ortungsverfahren = 1, 3, 4

Luftraumstruktur


Der Luftraum ist in verschiedene Klassen unterteilt:

Bedeutung der Klassen im kontrollierten Luftraum:
In diesem Luftraum werden von der Flugverkehrskontrolle IFR-, variabel VFR-Flüge und andere Luftbewegungen überwacht.

Klasse C: zugelassen sind IFR und VFR Flüge. Diese Lufträume sind eingerichtet im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland oberhalb und in FL 100, im Alpengebiet in und über FL 130, in den vertikalen und lateralen Grenzen der Kontrollzone Twente (Holland) und Nahverkehrsbereiche Zürich und Salzburg, sowie unter FL 100 und in den Einzugsbereichen der Airports Stuttgart, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Köln/Bonn, München, Hamburg, Frankfurt und Hannover mit verschiedenen Unter- und Obergrenzen.

Klasse D: zugelassen sind IFR und VFR Flüge. Innerhalb der Bundesrepublik entspricht diese Luftraumklasse der CTR (Control Zone = Kontrollzone). Umfaßt sind ein oder mehrere Airports mit festgelegten Grenzen. Die Höhe der CTR´s beträgt ungefähr 2500ft über Meeresspiegel oder Grund. Benannt werden die CTR´s nach dem Namen des Airports. Wenn eine CTR nur zur bestimmten Zeiten besetzt ist, wird dieses mit HX gekennzeichnet. Ist die CTR nicht besetzt, wird der Luftraum D der betreffenden CTR zur Luftraumklasse G.

Klasse E: zugelassen sind IFR und VFR Flüge. Dieser Luftraum befindet sich zwischen FL 100 (Alpenregion FL 130) und 2500ft über Grund und ist gewöhnlich kontrolliert. Innerhalb von CTR´s wird die Untergrenze auch auf 1000ft oder 1700ft (über Grund oder Meeresspiegel) festgesetzt, damit IFR Departures und Arrivals weiterhin kontrolliert bleiben.

Bedeutung der Klassen im unkontrollierten Luftraum:

Im unkontrollierten Luftraum wird keine ATC sondern nur Fluginformationsdienst durchgeführt.
Klasse F: Dieser Luftraum ist nur bei gelegentlichem IFR Flugbetrieb (Departures und Arrivals) innerhalb unkontrollierter Flugplätze eingerichtet. Er ist in zwei Teile untergliedert: a) In den seitlichen Maßen einer CTR vom Boden bis 1500ft über Ground oder b) von 1500ft über Grund bis zur Untergrenze des angrenzenden kontrollierten Luftraums der Klasse E (2500ft über Grund), wobei die seitlichen Maße ein wenig größer sind als die einer Kontrollzone. Bei aktivem Luftraum Klasse F gelten höhere Sichtbedingungen für VFR Flüge.
Klasse G: Dieser Luftraum erstreckt sich unterhalb 2500ft über Grund oder Wasser innerhalb der seitlichen Grenzen der 5 deutschen Fluginformationsgebiete (Flight Information Region=FIR) ausserhalb der Klassen C, D, und E. In dieser Luftraumklasse sind nur VFR Flüge gestattet.
In der transponderpflichtigen Zone (=Transponder Mandatory Zone, TMZ) ist ein XPDR für alle VFR Flüge vorgeschrieben. Weiterhin gelten die Bestimungen des Luftraums E.

In der transponderpflichtigen Zone (=Transponder Mandatory Zone, TMZ) ist ein XPDR für alle VFR Flüge vorgeschrieben. Weiterhin gelten die Bestimungen des Luftraums E.