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Bei der Sportpilotenlizenz für Dreiachser gelten folgende Voraussetzungen für die Passagierflugberechtigung:
Passagierberechtigung
(gemäß LuftPersV § 84a)

Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechti- gung.
Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischen- landung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

Hinweis Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Privatflugzeugführer, Hubschrauberführer oder Segelflugzeugführer wird die Passagierberechtigung zusammen mit Erteilung der Lizenz erteilt.

Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike oder Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

Hier bekommst du den Antrag auf Passagierflugberechtigung [15 KB] (DAEC) in aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.


Schleppberechtigung Dreiachser:

Schleppberechtigung
(gemäß LuftPersV § 84)

Luftsportgeräteführer bedürfen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge oder anderer Gegenstände einer Berechtigung.

Die allgemeinen fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Schlepp- berechtigung sind:
Eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von aerodynamisch gesteuerten UL von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz; in der Flugzeit müssen fünf Flugstunden auf dem UL-Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein.

Zusätzlich für den Segelflugzeugschlepp:
Die Durchführung von fünf Flügen mit Segelflugzeugen im Schlepp ohne Bean- standung unter Anleitung und Aufsicht eines UL-Fluglehrers mit der entsprech- enden Schleppberechtigung innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages auf Erteilung der Schleppberechtigung.

Die Teilnahme an fünf Schleppstarts im Segelflugzeug, sofern er die betreffende Lizenz nicht selbst besitzt.

Hier erhälst Du den Antrag (DAEC) auf Erteilung der Schleppberechtigung [774 KB] von Segelflugzeugen und Motorseglern mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.


Lehrberechtigung Dreiachser:
Lehrberechtigung
(gemäß LuftPersV § 95a)

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigungdie unbeschränkte Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge150 Flugstunden als verantwortlicher Führer von aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen, Segelflugzeugen, Motorseglern oder Flugzeugeneine bestandene Auswahlprüfungdie erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten oder
anerkannten Ausbildungslehrgang von mindestens 10 Tagen Dauereine an den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit
Inhalt und Umfang des Ausbildungslehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte im Ausbildungshandbuch fest.

Erleichterungen
Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für PPL (Segelflugzeugführer, Motorseglerführer oder Flugzeugführer) benötigen nur einen 3-Tages-Lehrgang. Die Auswahlprüfung wird auf die Praxis beschränkt, die anschließende Assisten- tenzeit erlassen.

Gültigkeit (gemäß LuftPersV §96)
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren durch Eintragung im Luftfahrerschein erteilt.
Nach Ablauf müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden: 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im Verlängerungszeitraum erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung.